Ich mische für uns übrigens grundsätzlich Fruchtsaft und Mineralwasser zu selbstgemachter Schorle
Ich habe da gerade einen schönen Link über Fruchtsaft und andere Getränke gefunden, wo Fruchtsaft drin ist.
Also in Fruchtsaft ist definitiv kein Zucker, darf gar nicht und wenn man Schorle trinkt, ist es besser, wenn man die selbst aus Fruchtsaft und Mineralwasser macht oder genau hinschaut, ob in der Fruchtschorle auch wirklich nur Saft und kein Extra-Zucker drin ist .. denn in Schorle darf Zucker drin sein, da wäre das nicht verboten.
Aus dem Text unten:
...
Fruchtsaft – 100 Prozent Fruchtgehalt
Fruchtsaft (Direktsaft oder aus Fruchtsaftkonzentrat) besteht laut dem Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) ausschließlich aus dem Saft gepresster Früchte - selbst dann, wenn der Fruchtgehalt nicht ausdrücklich auf dem Etikett gekennzeichnet ist.
Außerdem enthalten Fruchtsäfte weder Zuckerzusätze noch Farb- und Konservierungsstoffe. Am häufigsten finden sich auf dem Markt Fruchtsäfte aus Konzentraten. Dies hat in erster Linie etwas mit dem Herkunftsland der Früchte zu tun.
So stammen die zur Herstellung von Orangensaft benötigten Orangen beispielsweise häufig aus Brasilien. Sie werden direkt nach der Ernte zu Konzentrat verarbeitet, indem ihnen mithilfe von Wärme das Wasser entzogen wird.
Dieses wird ihnen nach dem Transport wieder zugeführt - und zwar in den gleichen Anteilen, wie es auch im ursprünglichen Saft vorhanden war. Direktsaft hingegen wird nach dem Pressen und Filtrieren sofort abgefüllt.
Fruchtnektar – Mindestfruchtgehalt zwischen 25 und 50 Prozent
Während man die Säfte einiger Fruchtarten pur genießen kann, können andere Früchte nicht zu 100-prozentigem Saft verarbeitet werden. Der Grund: Sie haben entweder einen zu hohen Säuregehalt oder sind besonders fruchtfleischhaltig.
Aus diesen Früchten wird Fruchtnektar hergestellt. Je nach Fruchtart beträgt der Fruchtanteil beim Nektar zwischen 25 und 50 Prozent. Die genauen Mindestgehalte für die jeweiligen Fruchtsorten sind in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt.
Hinzu kommen Wasser und gegebenenfalls Süße in Form von Honig oder
Zucker. Wie bei Fruchtsäften dürfen auch beim Fruchtnektar keine Farb-
und Konservierungsstoffe verwendet werden.
Fruchtschorlen – frisch und fruchtig, aber oft gezuckert
Fruchtsaftschorlen enthalten Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat oder Fruchtmarkt. Weitere Bestandteile sind Wasser und Kohlensäure. Außerdem können Fruchtschorlen unter Umständen gezuckert sein.
Die Mindestfruchtgehalte sind ebenfalls vorgegeben und entsprechen denen der Fruchtnektare. So muss beispielsweise der Mindestfruchtgehalt von Apfelsaftschorlen mindestens 50 Prozent betragen, während der von Rhabarberschorlen bei mindestens 25 Prozent liegt.
Fruchtsaftgetränke – Fruchtanteil zwischen sechs und 30 Prozent
Am niedrigsten ist der Fruchtanteil bei Fruchtsaftgetränken. Dieser
liegt zwischen sechs und 30 Prozent - je nachdem, welche Fruchtart
Geschmacksträger ist. So beträgt der Fruchtgehalt beispielsweise bei
Kernobst oder Trauben mindestens 30 Prozent und bei Zitrusfrüchten
mindestens sechs Prozent.
Hinzu kommen Wasser, natürliche Fruchtaromen und gegebenenfalls Zucker und Genusssäuren, die dem Fruchtsaftgetränk sein charakteristisches säuerliches Aroma verleihen. Fruchtsaftgetränke werden mit und ohne Kohlensäure hergestellt.
Welche Säfte wirklich gesund sind
Sind manche Säfte nun gesünder als andere? Dazu Klaus Heitlinger vom VdF: "Fruchtsäfte bestehen immer zu 100 Prozent aus dem Saft der Früchte. Deshalb gilt hier die Gleichung: Fruchtsaft gleich 100 Prozent Frucht.
Aufgrund ihrer wertvollen Inhaltsstoffe werden Fruchtsäfte von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in die Gruppe der pflanzlichen Lebensmittel und nicht in die Gruppe der Getränke eingeordnet."
Pauschal lasse sich sagen: Ein ausgewogener Umgang mit der Produktvielfalt im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung ist wichtig.
...
Also in Fruchtsaft ist definitiv kein Zucker, darf gar nicht und wenn man Schorle trinkt, ist es besser, wenn man die selbst aus Fruchtsaft und Mineralwasser macht oder genau hinschaut, ob in der Fruchtschorle auch wirklich nur Saft und kein Extra-Zucker drin ist .. denn in Schorle darf Zucker drin sein, da wäre das nicht verboten.
Aus dem Text unten:
...
Viele Menschen
glauben, dass Fruchtsäfte neben dem natürlichen Fruchtzucker
zusätzlichen Zucker enthalten. Das ist ein Irrtum. Wir verraten, was
alles in der Flasche drinsteckt.
mmer noch hält sich hartnäckig der Mythos, dass Fruchtsäfte
Zuckerzusätze enthalten. Was viele jedoch nicht wissen: Bereits seit dem
Jahr 2011 ist das Hinzufügen von Zucker in Fruchtsäften EU-weit
verboten. Allerdings ist Saft nicht gleich Saft. Denn es gibt deutliche
Unterschiede zwischen Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtschorle und
Fruchtsaftgetränk.
Dass man hier leicht den Überblick verlieren kann, ist verständlich. Zeit für eine kleine Saft-Kunde.Fruchtsaft – 100 Prozent Fruchtgehalt
Fruchtsaft (Direktsaft oder aus Fruchtsaftkonzentrat) besteht laut dem Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) ausschließlich aus dem Saft gepresster Früchte - selbst dann, wenn der Fruchtgehalt nicht ausdrücklich auf dem Etikett gekennzeichnet ist.
Außerdem enthalten Fruchtsäfte weder Zuckerzusätze noch Farb- und Konservierungsstoffe. Am häufigsten finden sich auf dem Markt Fruchtsäfte aus Konzentraten. Dies hat in erster Linie etwas mit dem Herkunftsland der Früchte zu tun.
So stammen die zur Herstellung von Orangensaft benötigten Orangen beispielsweise häufig aus Brasilien. Sie werden direkt nach der Ernte zu Konzentrat verarbeitet, indem ihnen mithilfe von Wärme das Wasser entzogen wird.
Dieses wird ihnen nach dem Transport wieder zugeführt - und zwar in den gleichen Anteilen, wie es auch im ursprünglichen Saft vorhanden war. Direktsaft hingegen wird nach dem Pressen und Filtrieren sofort abgefüllt.
Fruchtnektar – Mindestfruchtgehalt zwischen 25 und 50 Prozent
Während man die Säfte einiger Fruchtarten pur genießen kann, können andere Früchte nicht zu 100-prozentigem Saft verarbeitet werden. Der Grund: Sie haben entweder einen zu hohen Säuregehalt oder sind besonders fruchtfleischhaltig.
Aus diesen Früchten wird Fruchtnektar hergestellt. Je nach Fruchtart beträgt der Fruchtanteil beim Nektar zwischen 25 und 50 Prozent. Die genauen Mindestgehalte für die jeweiligen Fruchtsorten sind in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung festgelegt.
Fruchtschorlen – frisch und fruchtig, aber oft gezuckert
Fruchtsaftschorlen enthalten Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat oder Fruchtmarkt. Weitere Bestandteile sind Wasser und Kohlensäure. Außerdem können Fruchtschorlen unter Umständen gezuckert sein.
Die Mindestfruchtgehalte sind ebenfalls vorgegeben und entsprechen denen der Fruchtnektare. So muss beispielsweise der Mindestfruchtgehalt von Apfelsaftschorlen mindestens 50 Prozent betragen, während der von Rhabarberschorlen bei mindestens 25 Prozent liegt.
Fruchtsaftgetränke – Fruchtanteil zwischen sechs und 30 Prozent
Hinzu kommen Wasser, natürliche Fruchtaromen und gegebenenfalls Zucker und Genusssäuren, die dem Fruchtsaftgetränk sein charakteristisches säuerliches Aroma verleihen. Fruchtsaftgetränke werden mit und ohne Kohlensäure hergestellt.
Welche Säfte wirklich gesund sind
Sind manche Säfte nun gesünder als andere? Dazu Klaus Heitlinger vom VdF: "Fruchtsäfte bestehen immer zu 100 Prozent aus dem Saft der Früchte. Deshalb gilt hier die Gleichung: Fruchtsaft gleich 100 Prozent Frucht.
Aufgrund ihrer wertvollen Inhaltsstoffe werden Fruchtsäfte von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) in die Gruppe der pflanzlichen Lebensmittel und nicht in die Gruppe der Getränke eingeordnet."
Pauschal lasse sich sagen: Ein ausgewogener Umgang mit der Produktvielfalt im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung ist wichtig.
...
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen